Jährliches Dokument nach § 10 WpPG
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes vom 26. Juni 2012 ist die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung eines sogenannten jährlichen Dokuments nach § 10 WpPG a. F. entfallen.
Die jährlichen Dokumente der Vorjahre finden Sie unter den entsprechenden Links, letztmalig als jährliches Dokument 2013 für das Geschäftsjahr 2012. Das jährliche Dokument wird für nachfolgende Geschäftsjahre nicht mehr aktualisiert.