NÄHTECHNIK-LEXIKON
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1.1.4. Nähnaht (Naht) nach DIN ISO 4916
Definition:
"Eine Aneinanderreihung von Nähstichen bzw. Nähstichtypen zur Verbindung von Nähgutteilen oder
eines Nähgutteiles in unterschiedlicher Anordnung".
Früher wurde ausschliesslich der Begriff "Naht" angewandt, wenn es sich um genähte
Verbindungen handelte oder wenn es um die Verzierung oder Versäuberung von Schnitteilen ging; so
hat sich in letzter Zeit der Fachausdruck "Nähnaht" durchgesetzt. Hieraus ergibt sich ein
Unterscheidungsmerkmal zu den nähfadenlosen Stoffverbindungen, bei denen die Nähte durch Kleben
(Klebenaht) oder Schweissen (Schweissnaht) entstehen.
Die Nähnaht kann anhand folgender Kriterien beschrieben werden:
Nähnahttyp
Stichtyp
Stofflegung im Nahtbereich
Anzahl der Nähte
Doppelkettenstich
Safetynaht
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